ADAC-Mitglieder können sich kostenlos in allen Fällen, die mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, von einem ADAC-Vertragsanwalt beraten lassen (sog. Erstberatung). Die Rechtsberatung wird ausschließlich durch frei praktizierende Vertragsanwälte des ADAC erteilt. Für das erste Beratungsgespräch entstehen Ihnen als ADAC Mitglied also keine Kosten.

Bitte bringen Sie im Termin Ihre ADAC-Mitgliedskarte mit bzw. halten Sie bei einem Telefongespräch Ihre Mitgliedsnummer bereit.

  • Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
  • Sie haben einen Fahrzeugmangel und Probleme mit dem Verkäufer?
  • Sie hatten einen Verkehrsunfall?
  • Ihnen droht ein Fahrverbot?

... nehmen Sie Kontakt mit mir auf.